Transportschaden

Wichtige Information 
Unbedingt beachten! 

Was ist zu tun ? 

Um Entschädigungsansprüche bei Transportversicherungen anmelden zu können, müssen Beauftragte der anliefernden Transportunternehmen rechtzeitig über einen Schaden informiert werden.

  • Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor Abnahme der Sendung durch den Spediteur auf den Begleitpapieren bescheinigt werden.
  • Verdeckte Schäden, die erst beim Auspacken sichtbar werden, müssen sofort schriftlich gemeldet werden.
    Folgende Frist ist unbedingt einzuhalten: 
    Paketdienste, DPD und Spediteure innerhalb von 4 Tagen nach Empfang der Sendung!  
     
  • Lassen Sie die Ware und Verpackung in jedem Falle unverändert, benutzen Sie die Ware noch nicht. 
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit einer Digitalkamera
  • Melden Sie den Schaden an den auf dem Lieferschein vermerkten Ansprechpartner

 

Bitte benutzen Sie zur Meldung eines Tansportschadens unser Formular: Transportschaden 

 

MAIKS benötigt Original-Begleitpapiere der Sendung mit Schadensbestätigung. 

Ohne diese Unterlagen und nach Überschreitung obiger Frist ist eine Regulierung des Schadens nicht möglich!