Transportschaden
Wichtige Information
Unbedingt beachten!
Was ist zu tun ?
Um Entschädigungsansprüche bei Transportversicherungen anmelden zu können, müssen Beauftragte der anliefernden Transportunternehmen rechtzeitig über einen Schaden informiert werden.
- Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor Abnahme der Sendung durch den Spediteur auf den Begleitpapieren bescheinigt werden.
- Verdeckte Schäden, die erst beim Auspacken sichtbar werden, müssen sofort schriftlich gemeldet werden.
Folgende Frist ist unbedingt einzuhalten:
Paketdienste, DPD und Spediteure innerhalb von 4 Tagen nach Empfang der Sendung!
- Lassen Sie die Ware und Verpackung in jedem Falle unverändert, benutzen Sie die Ware noch nicht.
- Dokumentieren Sie den Schaden mit einer Digitalkamera
- Melden Sie den Schaden an den auf dem Lieferschein vermerkten Ansprechpartner
Bitte benutzen Sie zur Meldung eines Tansportschadens unser Formular: Transportschaden
MAIKS benötigt Original-Begleitpapiere der Sendung mit Schadensbestätigung.
Ohne diese Unterlagen und nach Überschreitung obiger Frist ist eine Regulierung des Schadens nicht möglich!