AGB

Allgemeine Liefer - und Zahlungsbedingungen der MAIKS Datenverarbeitungs GmbH (MAIKS)  

 

1.Zustandekommen und Inhalt des Vertrags 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Vertragsverhältnisse Anwendung, für die diese AGB vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Einbindung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn Geschäftsbedingungen des Vertragspartners in vertraglichen Unterlagen beigefügt sind oder in Bezug genommen werden sowie, wenn MAIKS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen ausführt oder annimmt. 

Zusicherungen, Garantien, Nebenabreden bzw. Änderungen des Vertrags bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

MAIKS ist berechtigt zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen. 

Sämtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung der MAIKS GmbH zustande.  

Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhergesehene Änderungen von Zöllen, Ein - und Ausfuhrgebühren der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die MAIKS GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die MAIKS zur Preisanpassung. Offensichtliche Rechen - bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung auch bei schon erstellten Rechnungen. 

Soweit nicht anders vereinbart ist, hält sich die MAIKS GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. 

Liefertermine sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich, soweit im Angebot nichts anderes ausgeführt wird. Die MAIKS GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit die eigenen Zulieferer mit der Lieferung mehr als 30 Tage in Verzug geraten.  

Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Käufer/Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt 

Erwächst dem Käufer/Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. 

Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs und Betriebsstörungen, Streiks Aussperrungen sowie unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten führen zu einer Verlängerung der Liefer - und Leistungsfrist um deren Dauer. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein. Unter Mitteilung an den Käufer/Auftraggeber sind wir berechtigt die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Käufer/Auftraggeber als auch wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus aus einem der vorstehenden Gründe länger als 2 Monate beträgt.  

Soweit lediglich eine Teilleistung betroffen ist und der Auftraggeber mitteilt, dass er an der Restleistung weiterhin ein entsprechendes Leistungsinteresse hat, ist das Kündigungsrecht auf die Teilleistung beschränkt. 

 

MAIKS ist berechtigt von der Leistungsbeschreibung aus Gründen der Eigenbelieferung oder der technischen Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die verwendete Hardware und Software abzuweichen, soweit dies nicht zu einer Einschränkung der vertraglich geschuldeten Funktionen führt und dies dem Auftraggeber zumutbar ist. 

 

Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern lediglich Umschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 

2.Preise und Zahlungsbedingungen 

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben zzgl. der zum Lieferzeitpunkt gültigen MwSt., zzgl. Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstige Nebenkosten. 

Die Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort fällig und ohne jeglichen Abzug zahlbar.  

Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten.  

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.  

Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der MAIKS gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt auch für die Einlösung von Schecks.  

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst ist die MAIKS zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderung sämtliche Forderungen der MAIKS gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der MAIKS andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.  

Der MAIKS steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. MAIKS ist berechtigt Forderungen abzutreten. 

 

Zahlungen über das Online Bezahlsystem maiks.vr-pay-secure.de  

Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt in Zusammenarbeit mit der VR Payment GmbH, Saonestraße 3a, 60528 Frankfurt am Main 

3.Leistungserbringung, Lieferung, Gefahrenübergang 

Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die MAIKS bedarf der engen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber wird insbesondere die für die von der MAIKS zu erbringenden Leistungen erforderlichen Räumlichkeiten, technischen Umgebungen, Auskunftspersonen und Unterlagen ohne Kosten für die MAIKS zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber ihm obliegende Entscheidungen über Projektdurchführung und Projektinhalt unverzüglich treffen und der MAIKS mitteilen sowie Änderungsvorschläge von der MAIKS unverzüglich prüfen. 

Erfüllt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung in der Erfüllung. Die MAIKS ist berechtigt, Mehraufwand infolge der mangelhaften Mitwirkung, insbesondere für verlängerte Bereitstellung von Personal oder Sachmitteln, zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Sind keine Sätze vereinbart, gelten die aktuellen Listenpreise der MAIKS. 

Soweit der Auftraggeber eine Verschiebung von vereinbarten Installations- und Lieferterminen wünscht und dies nicht mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, ist MAIKS berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatzanspruch in Höhe von 75% der vereinbarten Arbeits- oder Lieferkosten in Rechnung zu stellen, wenn er die Verschiebung zu vertreten hat, wobei den Auftraggeber die Beweislast hierfür trifft. Der Warenwert bleibt hierbei unberücksichtigt. Kurzfristige Ersatzaufträge werden gegen den pauschalierten Schadensersatzanspruch angerechnet.  

Wurde wegen des Versandweges und der Transportmittel keine schriftliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir unter Ausschluss jeglicher Haftung die Wahl. Der Versand selbst erfolgt auf Rechnung des Käufers/Auftraggebers und unversichert. Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten und in handelsüblicher Weise. Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers geht die Gefahr einschl. der Beschlagnahme auf den Käufer/Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, Nachlieferung und Nachbesserungen. 

Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Nimmt der Käufer/Auftraggeber ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen nicht ab oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Wir berechnen dem Käufer die entstehenden Lagerkosten, mindestens 1% des Kaufpreises pro Monat, es sei denn der Käufer weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind. MAIKS ist berechtigt nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Käufer als Mindestschaden 20% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass der tatsächliche Schaden erheblich geringer ist. 

Soweit Angebotsunterlagen des Auftraggebers Lücken oder Unklarheiten enthalten, ist die MAIKS berechtigt, diese unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und unter Beachtung des Vertragszwecks angemessen zu konkretisieren 

Entsteht aufgrund von Lücken oder Mängeln in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ein Mehraufwand, so ist die MAIKS berechtigt, den entstehenden Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen oder in Ermangelung einer Vereinbarung zu den Listenpreisen der MAIKS, die zum Zeitpunkt der Beauftragung gelten, in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. 

Das Urheberrecht an allen Software - Vertragsprodukten, sowie das Eigentum daran, verbleiben beim Inhaber des Copyrights des jeweiligen Software Vertragsprodukts. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers zusätzlich zu den Bedingungen des Vertrages zwischen der MAIKS und dem Auftraggeber als vereinbart. Die Lizenzbedingungen kann der Auftraggeber jederzeit bei der MAIKS erfragen.

4.Eigentumsvorbehalt 

Das Eigentum an der gelieferten Ware behält sich die MAIKS bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware durch den Auftraggeber, der Unternehmer ist, gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart: Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt in Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) an die MAIKS ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der MAIKS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die MAIKS wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 

Für den zufälligen Untergang gelieferter Waren, die dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 4 Abs 1. dieser AGB unterliegen und sich im Besitz des Auftraggebers befinden, haftet der Auftraggeber. 

Falls eine Vorbehaltsware bereits im Gebrauch war, kann eine Rücknahme höchstens zu dem von uns festgestellten Restwert erfolgen. Falls der Vertragspartner den von uns festgestellten Restwert nicht anerkennt, unterwirft er sich der Restwertfestsetzung eines neutralen Sachverständigen. Diese Feststellung ist für beide Seiten verbindlich. Die Kosten für den Sachverständigen hat unser Vertragspartner zu tragen. Sämtliche hierdurch entstandene Kosten, auch aus der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Käufer.  

Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkursverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht des Käufers/Auftraggebers die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, sie zu verwenden oder sie einzubauen, ferner die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die gleichen Rechtsfolgen treten bei Scheckprotest ein.  

Soweit wir berechtigt sind, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Käufer/Auftraggeber uns sowie unseren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten ggf. mit Fahrzeugen zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten. 

5.Haftung und Gewährleistung 

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. 

Es muss MAIKS eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung gewährt werden. Gewährleistungen sind nicht abtretbar. Sie stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Der Käufer muss MAIKS etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 7 Tagen nach Ablieferung (reine Lieferung von Ware), Abnahme oder Ingebrauchnahme von Lieferung und Installation der Ware, schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist MAIKS frei von der Gewährleistungsfrist. 

Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins/Rechnung, die mit der Ware geliefert wurde, an MAIKS zu liefern. 

Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. 

Die Gewährleistung ist zunächst nach Wahl der MAIKS auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung (insgesamt Nacherfüllung) beschränkt. Die MAIKS hat hierbei für den Fall, dass eine der Alternativen für den Auftraggeber mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist oder sonst unzumutbar ist, die jeweils andere Alternative zu wählen. Die Nacherfüllung gilt als gescheitert, wenn auch der zweite Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist, die Nachbesserung der MAIKS unzumutbar ist oder die Nachbesserung verweigert wird. Im Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung berechtigt. Durch die Reparatur treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.  

Aus dieser Gewährleistungserklärung lassen sich keinerlei Garantien für Wirtschaftlichkeit, Zweckdienlichkeit oder sonstige Rechte, Vorbehalte oder Bedingungen ableiten. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers sind hiermit unter Ausschluss etwaiger weitergehender Rechte aufgrund Gesetzes oder Handelsbrauches abschließend geregelt. MAIKS übernimmt weder selbst noch bevollmächtigt andere Personen zur Übernahme weiterer in Verbindung mit dem Verkauf und der Verwendung irgendwelcher Vertragsprodukte. 

 

MAIKS haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe seitens des Auftraggebers oder Dritten hervorgerufen wurden. Dazu zählen das Nichtbeachten von Aufstellbedingungen empfindlicher Hardware, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel (z.B. entsprechen nicht den Originalspezifikationen), vermeidbare chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse u.Ä.. Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten (außer den vom Hersteller beschriebenen Wartungsöffnungen) hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. 

Die MAIKS ist im Fall von Softwaremängeln berechtigt, anstatt einer Mängelbeseitigung zunächst eine Mängelumgehung in der Form anzubieten, 
dass durch eine andere Art der Nutzung die Software bzw. die Dienste trotz des Mangels verwendet werden können („Workaround“). Die MAIKS wird danach innerhalb einer angemessenen Frist für eine Mängelbeseitigung ggf. durch den Hersteller sorgen.  

Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich zu den vertraglichen Leistungen der MAIKS gehört. Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der MAIKS oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde 

6.Gerichtsstand  

Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand den Handelsregistersitz der MAIKS GmbH, soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist. 

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MAIKS und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.7.1973) werden ausgeschlossen. 

7.Datenschutz 

MAIKS erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung entsprechend der separat zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung. Soweit eine Auftragsdatenverarbeitung durch MAIKS erfolgen soll, ist eine entsprechende gesonderte Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung durch den Auftraggeber anzufordern. 

8.Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommt. Die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. 

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus einem mit MAIKS geschlossenen Vertrag abzutreten.